top of page
Unternehmensberatung

GEFÄHRDUNGS-
BEURTEILUNG

ERKENNEN VON

PSYCHISCHER BELASTUNG AM ARBEITSPLATZ NACH GDA-LEITLINIE

ArbeitgeberInnen sind durch das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten wird (§ 4 ArbSchG). Hierzu hat er durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich und umzusetzen sind (§ 5 ArbSchG). Dabei sind auch Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit zu berücksichtigen (§ 5 (3) ArbSchG).

 

Psychische Belastung bei der Arbeit umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher psychisch bedeutsamer Arbeitsanforderungen und -bedingungen, etwa Anforderungen an die Arbeitsintensität, die soziale Unterstützung am Arbeitsplatz oder die Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit.

 

Ziel der Ermittlung ist die systematische Identifizierung von möglichen Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit und deren Entstehungsbedingungen. Die ermittelten Gefährdungen sind mit dem Ziel zu beurteilen, ob bereits getroffene Maßnahmen zur Gefährdungsvermeidung ausreichend sind oder ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.

Für die Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen durch psychische Belastung können Mitarbeiterbefragungen, Beobachtungsinterviews und Workshops zweckdienlich sein. Grundsätzlich empfehlenswert ist es, Führungskräfte und Beschäftigte in die Ermittlung und Beurteilung einzubinden und den Prozess gestaltungsorientiert auszurichten.

 

 

Quelle: https://www.gda-psyche.de/SharedDocs/Publikationen/DE/broschuere-empfehlung-gefaehrdungsbeurteilung.pdf;jsessionid=5DBCD7C261A45A8883A2C554F0434FD1?__blob=publicationFile&v=22

Therapeut

Die Ergebnisse dieser Gefährdungsbeurteilung sind somit immer auch Indikatoren für die Zusammenarbeit und Kommunikation im Unternehmen und dienen zugleich als Basis für weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Unternehmenserfolgs.

© 2024 Gesellschaft für Beschäftigungsförderung und Unternehmensentwicklung mbH

bottom of page