
BETRIEBLICHES
EINGLIEDERUNGS-
MANAGEMENT
BeM
BETRIEBLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist gesetzlich in § 167 Abs. 2 SGB IX verankert. Es handelt sich um einen ergebnisoffenen Suchprozess, mit dessen Hilfe ein Arbeitgeber alle Möglichkeiten ausschöpfen soll, um die Arbeitsunfähigkeit seines Beschäftigten zu beenden, weiterer Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz für den Beschäftigten zu erhalten. Dabei wird gemeinsam mit dem Beschäftigten nach Lösungen gesucht.
Anspruch auf ein BEM-Verfahren haben alle Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren – unabhängig von einer bestehenden Schwerbehinderung.
Mit der Klärung der Ursachen, die zu seinen Erkrankungen führen, wird angestrebt, den Beschäftigten schnellstmöglich wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren.

Im Rahmen der betrieblichen Sozialberatung begleiten wir die MitarbeiterInnen auf Wunsch in BEM-Gespräche. Hierbei ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Akteure ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit.
Durch unsere jahrelange Erfahrung in diesem Bereich bieten wir Ihnen aber auch die nötige Unterstützung zur Implementierung einer effizienten BEM Struktur und der Durchführung eines nachhaltigen BEM Verfahrens in ihrem Unternehmen.
Es ist von entscheidender Wichtigkeit, hier die Belange der MitarbeiterInnen ebenso zu berücksichtigen, wie die Möglichkeiten des Unternehmens und die Verpflichtungen der Personalverantwortlichen.